Sanierung von denkmalgeschützen Gebäuden

Denkmalschutz

Kirche Sanierung

Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel des Dankmalschutzes ist es, dass Denkmale und Kulturgüter dauerhaft erhalten und nicht beschädigt oder zerstört werden.


Denmalschutz in Deutschland

Innentür mit Mittellage

Bei denkmalgeschützen Bauten hat die Denkmalschutzbehörde bei der Sanierung einiges mitzuentscheiden. Es gelten spezielle Vorgaben, die bei den Modernisierungen beachtet werden müssen. In Deutschland regelt jedes Bundesland durch eigene Gesetze den Denkmalschutz der Gebäude. Mit Beginn der 1960er Jahre entwickelten sich die Vorschriften mit dem Zweck, die Zerstörung historischer Bauwerke zur Schaffung von neuen Bauplätzen in Städten und Stadtquartieren aufrechtzuhalten.

 

 


Was ist ein Denkmal?

Alter Tür Sanierung

Welche Eigenschaften ein Gebäude besitzen muss, das Baudenkmal ist, definiert Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes: "Denkmäler sind vom Menschen geschaffene Dinge aus vergangener Zeit, deren Erhaltung aufgrund ihrer historischen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt."

 

Beispiele für Denkmäler:

  • bauliche Anlagen
  • Türen, Fenster, Böden, Decken
  • Gartenanlagen
  • Möbel, Teppiche

Ziele des Denkmalschutzes

denkmalgeschützte Fassade

Ziel des Denkmalschutzes ist es, das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden im Stadtbild sowie von kunstgeschichtlich bedeutenden Bauteilen oder Gebäuden zu erhalten.

Oftmals sind Sanierungen und Baumaßnahmen an denkmalgeschützen Gebäuden notwendig, um den Erhalt des Gebäudes sicherzustellen. Zu solchen Baumaßnahmen zählen zum Beispiel die Wiederherstellung der Tragfähigkeit, Ausbesserungs- und Erneuerungsarbeiten am Dach, Standardmaßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität im Bereich von Bauphysik und Haustechnik.


Vorbereitung bei der Sanierung im Innenbereich

Komplettsanierung

Bei der Sanierung von denkmalgeschützen Räumen ist eine gründliche Vobereitung zwingend notwendig. Bewegliche Gegenstände werden sorgfältig eingepackt und vorsichtig aus dem Gebäude entfernt. Unbewegliche Gegenstände wie zum Beispiel ein Altar müssen eingepackt und anschließend eingehaust werden, wie dies in der Fachsprache heißt. Sie werden in luftdurchlässige Folien verpackt, die sie vor Staub schützen jedoch einen Schimmelbefall vorbeugen. Fußböden und Treppen müssen mit Schutzplatten abgedeckt werden, um Beschädigungen vorzubeugen. Böden sowie Wände und Decken, die mit Umbau oder der Sanierung nicht in Berührung kommen, müssen dementsprechend geschützt und abgedeckt werden.

 


Nicht nur der Architekt ist hier gefordert

Von Beginn an ist eine enge Zusammenarbeit der einzelnen Gewerbe sehr wichtig.

Vom Architekten bis hin zum Maler müssen alle Firmen kooperativ zusammenarbeiten.

 

Firmen, die meist an der Denkmalpflege beteiligt sind:

  • Architekten
  • Stuckateure
  • Schreiner
  • Gerüstbauer
  • Firmen, die im Bestand bauen