Schutz der Bodenbeläge bei Innenausarbeiten

Der Schutz des Bodenbelags im Rahmen von Innenausbauarbeiten ist ein wichtiges Thema bei Sanierungen und bei auch Neubauten. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Notwendigkeit, sondern auch um die Kostenverteilung.

Es können Konflikte entstehen, wenn Bauherr und Auftraggeber die Abdeckung der Böden als unbezahlte Nebenleistung einfordern, der Bodenleger jedoch davon ausgeht, dass eine fach- und sachgerechte Verlegung ausreicht.


Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen

Der Boden- oder Parkettleger arbeitet meist nicht als letztes auf der Baustelle. Viele andere Gewerke führen während den Bodenbelagsarbeiten und auch noch danach weitere Arbeiten aus. Dadurch kann es häufig zu Beschädigungen am neuen Boden kommen. Je teurer und hochwertiger dieser neue Bodenbelag ist, desto ärgerlicher ist es im Nachhinein. Oftmals ist es schwierig den Verantwortlichen ausfindig zu machen und zur Verantwortung zu ziehen. In den meisten Fällen bleibt der Bodenleger selbst auf dem Schaden sitzen und muss diesen ausbessern.

 

Fußboden Schutzmaßnahmen

Absperrung bis zur Begehbarkeit

Von der Verlegung bis hin zur Begehbarkeit ist der Bodenleger selbst in der Pflicht den Fußboden zu schützen. Betreten werden darf der Boden erst, wenn beim Begehen keine Schäden mehr enstehen können. Beispielsweise ist der Bodenleger bei einem verklebten Boden solange verantwortlich, bis der Kleber vollständig trocken ist und der Boden wieder begehbar ist. In dieser Zeit sollte der Bodenleger den Bereich vollständig absperren. Dieser ist hierfür übrigens in der Pflicht. Es handelt sich um eine Inklusive-Leistung wofür er kein Geld verlangen kann.

 

Absperrung bis zur Begehbarkeit

Hinweis auf ausreichende Schutzmaßnahmen

Oftmals folgen nach Fertigstellung des Bodenbelags weitere Innenausbauarbeiten. Damit es also nicht zu Beschädigungen, wie Kratzer im Laminat oder Parkett und Farbflecken im neuen Teppich kommt, ist es von Vorteil, wenn Bodenleger im eigenen Interesse und im Interesse der Kunden den Fußboden ausreichend abdecken und schützen. Um Missstände bezüglich der Kostenübernahme vorzubeugen, sollte der Bodenleger den Bauherren oder Auftraggeber rechtzeitig auf mögliche Schutzmaßnahmen hinweisen. So können auftretende Mehrkosten auch schon in der Kalkulation berücksichtigt werden.

 

Absperrung bis zur Begehbarkeit

Fachgerechte Verlegung der Schutzabdeckung

Nicht nur das Fehlen der Schutzabdeckung kann zu Beeinträchtigungen im Bodenbelag führen, sondern auch ungeeignete Schutzmaßnahmen können den Fußboden beschädigen. Werden Schutzabdeckungen durch Klebebänder befestigt, muss beachtet werden, dass diese keine Rückstände auf der Belagsoberfläche hinterlassen. Des Weiteren ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass Schutzabdeckungen fälschlicherweise nicht ganzflächig ausgelegt werden. Auch auf korrekte Überlappung in Rand- und Übergangsbereichen sollte man achten. Neben der korrekten Verlegung ist auch die Wahl des geeigneten Materials für die Schutzmaßnahme ausschlaggebend. Es gilt daher abzuklären welcher Stoßbeanspruchung die Schutzabdeckung standhalten muss und ob die diffusionsoffene oder gegebenenfalls dichte Schutzabdeckungen die richtige Wahl sind. Neben den weitläufig bekannten Abdeckmaterialien wie Malervlies und Milchkarton, sind bei höherer Beanspruchung auch Hartfaserplatten als Schutzabdeckung empfehlenswert.

 

Absperrung bis zur Begehbarkeit


Fazit:

Um Irritationen beim Thema Schutzabdeckung zwischen der Fertigstellung der Verlegung und der Abnahme zu vermeiden, sollte der Bodenleger den Auftraggeber im Vorhinein über die Vorteile der Verwendung von Schutzabdeckungen informieren.

Wünscht der Bauherr eine Schutzabdeckung für den Fußboden, sollte dies vertraglich vereinbart werden. So können die Kosten von Anfang an richtig kalkuliert werden.

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Fachartikel "Schutz der Bodenbeläge bei Innenausbauarbeiten"
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